AISP Augsburg Institutsambulanz - Fragen und Antworten

FAQ – Fragen und Antworten

Diese Frage können wir leider aufgrund der hohen Nachfrage nicht verbindlich beantworten. In der Regel vergeben wir Termine zur ersten Sprechstunde innerhalb einiger Wochen. Sollte zu diesem Zeitpunkt ein freier Therapieplatz bei einer oder einem unserer Therapeutinnen oder Therapeuten verfügbar sein, kann Ihre Therapie zeitnah beginnen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann sich der Beginn um einige Wochen verzögern. Wir empfehlen stets auch weiterhin Kontakt zu anderen Psychotherapeutinnen oder -therapeuten aufzunehmen und sich aktiv um anderweitige Behandlungsmöglichkeiten zu bemühen.

Ihre Termine vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten. Für manche sind auch spätere Termine möglich, für andere nicht. Besprechen Sie dieses Thema gerne bereits in Ihrer ersten Sprechstunde, so können wir Ihnen möglicherweise eine Therapeutin oder einen Therapeuten zuzuordnen, welche oder welcher Termine entsprechend Ihrer Möglichkeiten anbieten kann.

Die Dauer einer Psychotherapie ist äußerst individuell. In der Regel dauert eine Therapie jedoch zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Zur Aufnahme einer Therapie in unserer Institutsambulanz brauchen Sie keine Überweisung. Allerdings werden Sie vor Beginn einer antragspflichtigen Therapie Ihren Haus- oder Facharzt zum Ausschluss von körperlichen Ursachen für Ihre psychischen Beschwerden im Rahmen eines Konsils aufsuchen müssen. Darüber wird Sie Ihre Therapeutin oder Therapeut innerhalb der ersten Sitzungen ausführlich aufklären.

Die Kosten für Ihre Therapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Privat versicherte Patientinnen und Patienten können wir leider nicht aufnehmen, auch ist eine Therapie für Selbstzahler nicht möglich.

Als privat versicherte Person können Sie in unserer Ausbildungsambulanz leider nicht behandelt werden. Ebenso ist eine Therapie als Selbstzahler in unserer Ambulanz nicht möglich.

Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig, (z.B. wie lange liegt diese Therapie zurück? Wie viele Sitzungen wurden damals wahrgenommen?). Eine erneute Therapie kann beantragt werden, in manchen Fällen fordert Ihre Krankenkasse ein Gutachterverfahren. Gerne können Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Krankenkasse informieren.

Ihr Hausarzt kann einen Bericht über Ihre Behandlung quartalsweise oder am Ende Ihrer Behandlung erhalten, sofern Sie dies wünschen. Wünschen Sie dies nicht, so wird kein Bericht weitergegeben.

Die Angehörigen müssen nicht zu Ihren Therapiesitzungen kommen. Allerdings sieht die Systemische Therapie die Arbeit mit Angehörigen oder engen Freunden im Mehrpersonensetting als äußerst hilfreich an. Ob und wie die therapeutische Arbeit im Mehrpersonensetting für Sie vorstellbar oder empfehlenswert seien könnte, wird Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut mit Ihnen besprechen.

Eine Psychiaterin ist von Grundberuf Medizinerin und hat dementsprechend Medizin studiert und in Folge eine Weiterbildung zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Entsprechend sind Psychiaterinnen meistens sowohl Psychiaterin als auch Psychotherapeutin (sogenannte ärztliche Psychotherapeutinnen).  Zudem gibt es Psychologische Psychotherapeutinnen, diese haben ein Studium der Psychologie mit Masterabschluss oder Diplom erfolgreich absolviert und in Folge eine Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin gemacht. Psychiaterinnen und ärztliche Psychotherapeutinnen dürfen medikamentös behandeln, Psychologische Psychotherapeutinnen nicht. Seit wenigen Jahren gibt es auch die Möglichkeit Psychotherapie im Direktstudium zu studieren, die Absolventinnen werden nach einer daran anschließenden, vertiefenden Weiterbildung Fachpsychotherapeutinnen genannt. In unserer Ambulanz arbeiten vor allem Psychologinnen, welche sich im letzten Drittel Ihrer Ausbildung zur Psychologischen befinden.

Als Ausbildungsambulanz für Systemische Psychotherapie bieten wir nur Systemische Therapie an.

Durch Psychotherapie kann es beispielsweise zu starken emotionalen Belastungen kommen, auch können sich Symptome, durch die Auseinandersetzung mit diesen, initial verschlechtern. Auch kann es zu einer Veränderung der Selbstwahrnehmung oder der sozialen Beziehungen kommen, was nicht nur positive Veränderungen mit sich bringen kann. Eine ausführliche Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen von Psychotherapie erhalten Sie vor Beginn der Therapie durch Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten.

Zur Aufnahme einer Psychotherapie an unserer Institutsambulanz muss eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert vorliegen. Unter psychischen Erkrankungen versteht man eine Beeinträchtigung des Erlebens, des Verhaltens sowie des geistigen und körperlichen Wohlbefindens, welche mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Sollten Sie das Gefühl haben, dass dies auf Sie zutreffen könnte und Sie sich daher in eine professionelle Behandlung begeben möchten, dann können Sie im Rahmen von Sprechstunden und Probatorik gemeinsam mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten Ihre Symptome erkunden, um so möglicherweise eine passende Diagnose festzustellen.

Dies ist nicht möglich und auch selten ratsam. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in der Regel nur eine Richtlinientherapie, nicht mehrere gleichzeitig.

Leider können in unserer Institutsambulanz nur Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren behandelt werden. Allerdings kann es bei der Behandlung eines erwachsenen Elternteils sinnvoll sein, dass Kinder oder Jugendliche im Rahmen einer Familientherapie mitkommen, damit das gesamte Familiensystem therapeutisch begleitet werden kann. Dies entscheiden Sie zusammen mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten.